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   RG, 28.02.1903 - Rep. V. 426/02   

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RG, 28.02.1903 - Rep. V. 426/02 (https://dejure.org/1903,291)
RG, Entscheidung vom 28.02.1903 - Rep. V. 426/02 (https://dejure.org/1903,291)
RG, Entscheidung vom 28. Februar 1903 - Rep. V. 426/02 (https://dejure.org/1903,291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bedarf der Auftrag zur Erstehung eines Grundstücks gerichtlicher oder notarieller Beurkundung, wenn ihm die Bestimmung beigefügt ist, daß der Beauftragte das zu erstehende Grundstück dem Auftraggeber aufzulassen habe?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftrag zu Grunderwerb.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 54, 75
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 15.01.2021 - V ZR 210/19

    Formbedürftigkeit des treuhänderischen Auftrags zur Beschaffung eines Grundstücks

    a) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt noch richtig sieht, ist nach der ständigen, schon auf das Reichsgericht zurückgehenden (vgl. RGZ 54, 75, 78 f.; RG, JW 1931, 3268, 3269 f.; RGZ 91, 69, 70 f.) Rechtsprechung des Senats der treuhänderische Auftrag zur Beschaffung eines Grundstücks nicht im Hinblick auf die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Weiterübertragung des Grundstücks auf den Auftraggeber nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungsbedürftig.
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96

    Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines

    In der Rechtsprechung, auch derjenigen des Reichsgerichts zu § 313 BGB (vgl. dazu die in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen RGZ 54, 75, 79; 97, 332, 334 sowie HRR 1928 Nr. 304), findet diese Auffassung keine Stütze.
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 228/80

    Auftrag zur Ersteigerung eines Grundstücks

    Die bereits vom Reichsgericht vertretene Auffassung, daß die Pflicht zur Eigentumsübertragung nicht als vertragliche Verpflichtung, sondern als gesetzliche Folge des § 667 BGB zum Vollzug gelangen könne (RGZ 54, 75, 79) stieß schon früh und auch neuerdings wieder auf Kritik (vgl. Gut, Auftrag zur "Verschaffung" von Grundstücken und § 313 BGB, JW 1929, 710; Linden, Die neue Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Immobiliarrecht, MittBayNot 1981, 169, 171).
  • BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58

    Rechtsmittel

    Anders ist jedoch die Rechtslage, wenn ein Auftrag zur Geschäftsbesorgung, d.h. zum Erwerbe eines Vermögensgegenstandes im Auftrage und für Rechnung des Rückerstattungspflichtigen, gegeben und angenommen worden ist, und zwar gleichgültig, ob der Beauftragte dieses Geschäft zunächst im eigenen Namen oder sogleich auf den Samen des Geschäftsherrn abschließen sollte und abgeschlossen hat (Urteil des BGH, I. ZS vom 9. Dezember 1952 - I ZR 16/52 - LM Nr. 1 zu Art. 47 REGAmZ; RGZ 54, 75, 78 f).

    Er befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 54, 75, 78-80; 91, 69, 70-71; RG Warn 1920 Nr. 189, 237, 238).

  • BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58

    Rechtsmittel

    Sie verkennt nicht, daß nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich Formfreiheit besteht, sofern jemand auf Grund eines Auftrages oder sonstigen Geschäftsbesorgungsvertrages für einen anderen als dessen verdeckter Stellvertreter ein Grundstück erwirbt (RGZ 54, 75; 91, 69; RG JW 1925, 1760; 1926, 2571; 1928, 1813 Nr. 34; 1931, 3268 Nr. 9; 1937, 1306 Nr. 2; OGH MDR 1949, 408 unter Nr. 111 1).

    Die Kritik von Endemann (JW 1925, 1760) und Gut (JW 1929, 710; 1929, 3462; 1930, 651) ist überholt; beide haben übersehen, daß die Entscheidung RGZ 77, 130, die nach ihrer Meinung im Widerspruch zu RGZ 54, 75 stehen soll, kein Auftragsverhältnis betrifft (zutreffend Großmann JW 1929, 2855 und - besonders eingehend - Staudinger/Werner, BGB 9. Aufl. § 313 Bem. A I 3 a β).

  • BFH, 24.11.1970 - II 76/65

    Kauf eines Grundstücks - Beauftragter - Verpflichtung des Beauftragten -

    Der Auftrag, ein Grundstück für einen anderen zu erwerben, bedurfte nicht der Form des § 313 Satz 1 BGB, da die Verpflichtung, das zu erwerbende Grundstück nach dem Erwerb an den Kläger zu übertragen, nicht Inhalt, sondern gesetzliche Folge des Auftrags (§ 667 BGB) ist (RGZ 54, 75 [78 f.]; Bundesgerichtshof in BB 1956, 1124).
  • BGH, 17.03.1989 - V ZR 321/87

    Rahmenvertrag über die Rettung eines Grundstücks zugunsten der Klägerin und ihrem

    Auch nunmehr sind keine deutlich überwiegenden oder schlechthin zwingenden Gründe für eine Abkehr von dieser schon auf eine alte Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 54, 75, 79) zurückgehenden und nunmehr gefestigten Rechtsentwicklung im Zusammenhang mit der Auslegung einer alten Gesetzesbestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches erkennbar (BGHZ 85, 64, 66).
  • BGH, 02.10.1951 - V ZR 47/50
    Die Meinung der Revision, der Anspruch aus dem behaupteten Auftragsverhältnis scheide wegen Formmangels aus - gedacht ist offenbar an § 313 BGB - ist schon deswegen irrig, weil der Auftrag zum Erwerb eines Grundstücks für einen ändern formfrei ist (RGZ 54, 75; 91, 69), abgesehen davon, daß der Kläger mit der Eintragungsbewilligung auch die Sicherung eines irrtümlich für bestehend erachteten, in Wahrheit aber unwirksamen Anspruchs gewollt haben könnte.
  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 43/65

    Wirksamkeit eines Kaufanwärtervertrages ohne Beurkundung nach § 313 BGB - Pflicht

    Es ist dabei gleichgültig, ob der Beauftragte das Geschäft, das ihm aufgetragen ist, im eigenen Namen oder sogleich auf den Namen des Geschäftsherrn abschließen sollte und abgeschlossen hat (RGZ 54, 75, 78).
  • BGH, 12.12.1956 - V ZR 118/55

    Rechtsmittel

    Falls darin - was aus den Entscheidungsgründen nicht mit Sicherheit hervorgeht - der Standpunkt vertreten werden soll, daß ein etwaiger Auftrag des Klägers an seine Mutter, ihm das Eigentum an der genannten Parzelle zu verschaffen, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedurft hätte, so könnte dem nicht beigetreten werden; denn nach durchaus herrschender Ansicht unterliegt ein derartiger Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag der Formvorschrift des § 313 BGB nicht (RGZ 54, 75 [78 f]; 91, 69 [70 f]; OGHBrZ JR 1949, 381; BGH Urteil vom 18. Oktober 1956, II ZR 257/54, WM 1956, 1520; BGB RGRK 10. Aufl. § 313 Anm. 1 S. 585: Soergel 8. Aufl. § 313 BGB Anm. I 4, S. 840; Palandt-Danckelmann 15. Aufl. § 313 BGB Anm. 5).
  • BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50

    Rechtsmittel

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